Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Bestellungen

Angebote, ob mündlich oder schriftlich, sind unverbindlich. Bestellungen, die TRÀFILO direkt per E‑Mail, Fax oder Telefon oder indirekt über Verträge von Vertretern oder Angestellten erreichen, gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Verkäufe werden von TRÀFILO ausschließlich unter den nachstehenden „Bedingungen“ vorgenommen, sodass jede von TRÀFILO angenommene Bestellung unter diesen Bedingungen ausgeführt wird und jede andere Regelung ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarung abbedungen werden muss.

2. Preise

Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung oder Versendung der Ware, ab Werk TRÀFILO und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3. Lieferungen

Lieferfristen sind unverbindlich und TRÀFILO behält sich das Recht vor, nach eigener Verfügbarkeit zu liefern. TRÀFILO gewährt eine Toleranz von ±10 % bei den Liefermengen. Bei Produktionen nach Kundenspezifikation kann die Abweichung ±20 % betragen. Verzögerungen durch höhere Gewalt berechtigen weder zu Schadensersatz, Stornierung, noch Minderung oder Änderung der Bestellung. Zu höherer Gewalt zählen u.a. Lieferantenausfälle, Stromausfälle, Maschinenausfälle, Unterbrechung des Bahnverkehrs oder des allgemeinen Transports, Ausfälle von Beförderern, Streiks sowie sonstige Umstände, die nicht von TRÀFILO zu vertreten sind.

4. Versand / Verpackung

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich EX WORKS ab TRÀFILO‑Lager, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers, in dessen Namen und auf dessen Kosten. Sofern nicht anders vorgeschrieben, liegt die Wahl der Verpackungsart im Ermessen von TRÀFILO. Die Verpackung erfolgt durch TRÀFILO nach bestem Wissen; TRÀFILO übernimmt keine Haftung für Schäden wegen unzureichender Verpackungsfestigkeit.

5. Reklamationen und Gewährleistung / Toleranzen

Der Käufer hat die gelieferten Produkte unverzüglich bei Eingang zu prüfen, um Eignung und Übereinstimmung mit den vereinbarten Spezifikationen zu überprüfen. Reklamationen müssen binnen 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich erfolgen. Reklamationen gegenüber Vertretern oder Agenten von TRÀFILO sind unwirksam. Bei berechtigten und von TRÀFILO anerkannten Mängeln verpflichtet sich TRÀFILO nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Nachbesserung der mangelhaften Ware. Reklamationen, die nur Teil der Lieferung betreffen, entbinden den Käufer nicht von der Abnahme der restlichen Ware. In jedem Fall gilt, außer im Rahmen der Bestimmungen des D.P.R. vom 24.05.1998, Nr. 224, und außer gemäß Art. 1229 BGB, dass der Käufer keinen Ersatz für indirekte Schäden, entgangene Gewinne oder Produktionsausfälle verlangen kann, noch Beträge über dem Wert der gelieferten Ware fordern darf.

Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen Mängeln sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, auch bei ungerechtfertigten Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung durch TRÀFILO.

Für alle Profile und Dichtungen gelten hinsichtlich Querschnittsmaße die Toleranzen gemäß ISO 3302‑1:2014 Klasse E2 laut technischer Spezifikation, die dem Kunden übergeben oder angegeben wurde.

Alle Produkte, da einer nachträglichen Stabilisierung unterworfen, werden unmittelbar nach Fertigstellung bei Raumtemperatur gemessen. Längtetoleranzen bei Zuschnitten mit festen Längen sind in den technischen Datenblättern festgelegt und gelten nur, wenn sie vom Kunden gegengezeichnet wurden.

Die Längentoleranzen bei Rollenprodukten betragen ± 5 %

Shore‑A‑Härteangaben gelten mit einer Toleranz von ± 3 für alle thermoplastischen Materialien.

Änderungen in Erscheinung, Gewicht oder Farbe, sofern sie üblichen kommerziellen Toleranzen entsprechen, begründen keinen Reklamationsgrund. Abbildungen, Maß‑ und Gewichtsangaben, technische Spezifikationen, Leistungsverzeichnisse, Angebote und Auftragsbestätigungen sind nur als Richtwerte zu verstehen, Abweichungen innerhalb gängiger Toleranzen oder Normvorgaben sind zulässig. Es wird keine Garantie für Übereinstimmung mit diesen Dokumenten übernommen.

5.1 Ausschluss des Regressrechts

Ist der Käufer Weiterverkäufer der Ware, steht ihm kein Regressanspruch gegenüber TRÀFILO für vom Endkäufer geltend gemachte Mängel oder Abweichungen von den Vertragsbedingungen zu.

6. Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Preise netto. Werden keine besonderen Bedingungen in den Aufträgen vereinbart, ist die Zahlung im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich TRÀFILO das Recht vor, Verzugszinsen gemäß Art. 5 des D.Lgs. 231/2002 zu berechnen. Zahlungsverzug oder jede Verminderung der finanziellen Sicherheit des Käufers führt zur sofortigen Fälligkeit aller Forderungen von TRÀFILO, zum Wegfall etwaiger Zahlungsziele, ohne Rücksicht auf eingereichte Effekten. TRÀFILO ist in solchen Fällen berechtigt, noch auszuführende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz zu verlangen, sowie dem Käufer den Weiterverkauf zu untersagen und die Ware zurückzufordern.

Bei Akzeptanz von Wechseln werden Bankdiskontzinsen berechnet; die Akzeptanz schließt nicht das Recht aus, Barzahlung gegen Rückgabe des Wechsels zu verlangen. Es werden keine Rabatte gewährt. Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen aus Gegenforderungen oder Streitigkeiten sind ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug gelten alle laufenden Rechnungen und Wechsel als fällig. TRÀFILO‑Vertreter sind nicht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

7. Vertriebsbeschränkung

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass TRÀFILO zur Wahrung der Markenwahrnehmung und Qualitätssicherung im Vertrieb eine selektive Distribution pflegt. Der Käufer verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Waren nur an Endverbraucher oder ausgewählte Händler weiterzuverkaufen, nicht an Dritthändler. TRÀFILO untersagt Vertrieb über Online‑Marktplätze wie eBay, Amazon etc., wenn diese die Marke nicht angemessen darstellen oder Qualitätsstandards nicht erfüllen.

8. Solve‑et‑Repete‑Klausel

Nach Art. 1462 c.c. verzichtet der Käufer darauf, Einreden vorzubringen, bevor er seinen Verpflichtungen nicht selbst nachgekommen ist.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Alleineigentum von TRÀFILO.

10. Sonstige Bestimmungen

TRÀFILO behält jederzeit das alleinige Eigentum, Abtretungs‑ und Vervielfältigungsrecht an Projektunterlagen, Zeichnungen und Werkzeugen. Verwertung oder Offenlegung ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig. Patent‑ oder Gebrauchsmusterrechte verbleiben bei TRÀFILO. Bei Vertragsverletzung haftet der Käufer für gesetzliche Schäden. Formen, Werkzeuge, Modelle, Ausrüstungen verbleiben Eigentum von TRÀFILO, selbst wenn Teile der Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden – diese decken nicht die Aufwendungen für Design, Bau, Prüfung, sonstige Entwicklungen und Know‑how. Dies gilt auch für Modifikationen, Ersatzmodelle oder überarbeitete Werkzeuge. Nach Ablauf von drei Jahren ab der letzten Lieferung ist TRÀFILO nicht verpflichtet, Lagerungskosten zu übernehmen. Der Kunde trägt Verantwortung dafür, dass Produkte nach seinen Anweisungen keine Rechte Dritter verletzen. Der Käufer darf ohne schriftliche Genehmigung von TRÀFILO keine Rechte aus Verträgen an Dritte abtreten.

11. Verarbeitung personenbezogener Daten

Die bei uns gespeicherten Daten werden ausschließlich zu Verwaltungs-, Buchhaltungs-, Statistik‑, Vertriebs-, Marketing‑ und Werbezwecken sowie zur Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten verarbeitet, durch Verarbeitung, Abfrage, Vergleich, Weitergabe/Diffusion und sonstige erforderliche Operationen. Daten können an Tochtergesellschaften, externe Stellen in Italien oder im Ausland sowie an Banken für Zahlungen weitergeleitet werden. Die Datenangabe ist für die Beibehaltung und Fortführung der Geschäftsbeziehungen erforderlich. Information gemäß Artikel 13 und 14 der EU‑Verordnung 2016/679. Die Rechte gemäß Artikel 15 der Verordnung können ausgeübt werden.

12. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Cervarese Santa Croce – Padua. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das Gericht Padua.

Der Käufer

Der Vertragspartei erklärt, alle Vertragsbedingungen der TRÀFILO S.p.A. gemäß den Artikeln 1341 und 1342 c.c. genau gelesen und akzeptiert zu haben und insbesondere folgende Artikel zu billigen: Art. 3 & 5 – Haftungsbegrenzung bei Mängeln oder Verzögerungen / Nichterfüllung; Art. 5.2 – Ausschluss des Regressrechts; Art. 4 – Gefahrenübergang; Art. 7 – Solve‑et‑Repete‑Klausel; Art. 8 – Eigentumsvorbehalt; Art. 11 – Gerichtsstand; alle gegenseitigen Einwendungen werden von vornherein ausgeschlossen.

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